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Landmaschinen

  • Zeitwertermittlung aller Arten von Landtechnik und Landmaschinen
  • Begutachtung von Brand-, Wasser- und Sturmschäden
  • Bewertung von Melk- und Fütterungscomputern inkl. Folgeschäden
  • Gutachten zum Zeitwert, zu Unfall- und Schadenursachen an Traktoren, Mähdreschern, Vollerntern usw.


  • Beispiele:

    Brandschaden an einer Großballenpresse

    1.Situation

    Eine HD-Quaderballenpresse geriet während Preßarbeiten in Brand. Da die Maschine kaskoversichert war, waren Zeitwert und Reparaturkosten zu ermitteln.

    2. Tätigkeit unserer Sachverständigen

    Während der Besichtigung durch unseren Sachverständigen für Landmaschinen war die Maschine nicht demontiert. Der notwendige Reparaturumfang konnte daher nur unter dem Vorbehalt ermittelt werden, daß während der Reparaturarbeiten möglicherweise an einzelnen weiteren Teilen ein Reparaturbedarf festgestellt wird. Die Maschine hatte nach Angaben des Besitzers eine Preßleistung von bisher ca. 2.000 bis 3.000 Ballen. Da die Elektronik vollständig verbrannt war, konnten der Ballenzähler nicht mehr ausgelesen werden.
    Nach Aussage des Fahrers begann der Brand im rechten vorderen Bereich. Ein Bekämpfungsversuch mit dem bordeigenen Feuerlöscher blieb erfolglos. Die Ursache des Brandes konnte nicht rekonstruiert werden. Vermutet wurde ein elektrischer Defekt. Die selbe Presse war schon im letzten Jahr einmal in Brand geraten; danach wurden vom Hersteller Umbaumaßnahmen vorgenommen, die ein Feuer durch mechanische Einwirkung bzw. Funkenflug vermeiden sollten.
    Durch das Feuer wurde die kpl. elektrische Anlage incl. Bordcomputer und elektronischer Steuerung zerstört. Alle hydraulischen Einrichtungen waren funktionsunfähig und irreparabel. Die Schläuche der Zentralschmiereinrichtung waren geschmolzen, die Bereifung angesengt und teilweise verbrannt. Die Achsschwingen mußten ersetzt und die Achse bei der Reparatur kontrolliert werden. Weitere Baugruppen waren während der Reparaturarbeiten zu überprüfen. Der Kostenvoranschlag für die Gesamtreparatur belief sich auf über 100.000 DM, beinhaltete jedoch Bauteile, die aus sachverständiger Sicht nicht erneuert werden mußten. Die Reparaturkostenschätzung konnte daher reduziert werden. Einige unklare Positionen verblieben. Ferner war nicht berücksichtigt, daß der Computer und die Steuerungsanlage neu kalibriert werden mußten.
    Die Quaderballenpresse war gebraucht erworben worden; die Preßleistung der Maschine war nicht rekonstruierbar. Der Restwert der Maschine nach dem Brand im unreparierten Zustand wurde berechnet. Soweit an unbeschädigten Teilen ersichtlich, befand sie sich vor dem Brand in einem einwandfreien Pflegezustand. Der Zeitwert der Gebrauchtmaschine vor dem Brand wurde ebenfalls taxiert. Bei Durchführung der Reparatur mußte für die Verschleißteile ein Neu-für-alt-Abzug in Höhe von ca. 10 % vorgenommen werden. Danach war festzustellen, daß es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelte.
    Der Besitzer der Maschine, ein Lohnunternehmer, beansprucht für die geschätzte Reparaturdauer von bis zu 3 Wochen einen Ertragsausfall für nicht gepreßte Ballen. Diese Rechnung wurde sachverständigenseits um die ersparten Schlepper- und Lohnkosten reduziert.

    Anfahrschaden an einem Mähdrescher

    1.Situation

    Ein Mähdrescher erlitt folgenden Unfall: Beim Dreschen wurde vom Fahrer am Schlagende das Schneidwerk ausgehoben, um auf einem benachbarten, abgeernteten Rapsfeld zu wenden.
    Etwa 6m von der Ackergrenze entfernt befand sich auf diesem Feld ein Entwässerungsschacht, der vom Fahrer bei der herrschenden Dunkelheit und Staubentwicklung vor dem ausgehobenen Schneidwerk nicht gesehen wurde. Der Schächte hatte eine Höhe von 0,5m bis 0,7m, das ausgehobene Schneidwerk eine Höhe von 0,9m bis 1,1m. Dadurch konnte die Maschine den Schacht zwar mit dem Schneidwerk überfahren, hatte jedoch im Bereich der unteren Förderschnecke Bodenberührung.

    2. Tätigkeit unserer Sachverständigen

    Bei der Besichtigung des Schadenortes und der Maschine durch unseren Sachverständigen wurde festgestellt, daß die Unterseite des Schneidwerkes unbeschädigt, der Unterboden des Mähdreschers jedoch stark eingebeult und zerkratzt war. An dem angegebenen Brunnenring fand sich zudem klar erkennbar die grüne Farbe des Mähdreschers, so daß die Unfallschilderung nachvollziehbar war.
    Bei der Kollision wurden am Mähdrescher der Unterboden und die Spurstange stark beschädigt. Der Unterboden ist ein Blechbauteil, das gleichzeitig ein Gehäuse für verschiedene Förderorgane darstellt. Die darunterliegenden Bauteile waren durch den Aufprall unbrauchbar geworden. Der Austausch des Blechbauteiles war sehr aufwendig, weil es im Hauptrahmen der Maschine eingeschweißt ist. Ein Austausch des Siebkastens, wie von der Werkstatt vorgeschlagen, erwies sich als nicht notwendig. Der Siebkasten war zwar verbogen, konnte aber problemlos gerichtet werden, ohne dass es anschließend zu Materialspannungen kommt.
    Unser Sachverständiger ermittelte insgesamt Reparaturkosten in Höhe von ca. 13.000,- DM, die deutlich unter dem Kostenvoranschlag der Werkstatt lagen.

    Schäden an einem Maishäcksler

    1.Situation

    Ein im Rahmen einer Vollkaskoversicherung auch gegen Maschinenbruch versicherter Maishäcksler erlitt einen Bruch einer einzelnen Crackerwalze. Die Reparaturkosten waren ziemlich hoch angesetzt, weil nur der gesamte Cracker en bloc austauschbar sei. Zudem wurde berichtet, daß schon zwei Jahre zuvor ein Schaden am Cracker aufgetreten sei, nach dessen Beseitigung jedoch eine ständige Unwucht verblieben sei.

    2. Tätigkeit unserer Sachverständigen

    Eine Anfrage beim Maschinenhersteller ergab, daß die Crackerwalzen sehr wohl einzeln austauschbar sind. Es handelt sich hier um Verschleißteile, deren Lebensdauer ca. 4 bis 5 Ernten, je nach Bodenverhältnissen, beträgt. Es ist darüber hinaus nicht auszuschließen, daß beim Bruch einer Crackerwalze auch das Gehäuse, das die Lager der Walzen aufnimmt, beschädigt wird und sich verzieht. In diesem Fall können die Walzen in ihren Lagerungen nicht mehr spannungsfrei rotieren, so daß es zu erhöhtem Verschleiß kommen würde und daher ein Komplettaustausch des gesamten Crackergehäuses zweckmäßig sein könnte. Die Gesamtlebensdauer vergleichbarer Maschinen ist bei guter Pflege auf ca. 7.000 bis 8.000 Betriebsstunden zu veranschlagen.
    Bei der Besichtigung wurde aufgenommen, daß die Maschine 2.250 Betriebsstunden absolviert hatte. Es fiel auf, daß mehrere Reparaturschweißungen am Crackergehäuse erfolgt waren. Darüber hinaus wies das Gehäuse einige Ermüdungsrisse auf. Auch die Reparaturschweißungen hatten vermutlich dazu gedient, Ermüdungsrisse zu beseitigen. Das Gehäuse selbst machte einen weitgehend verbrauchten und geschwächten Eindruck. Es hätte daher auch ohne den hier zu beurteilenden Schadensfall in absehbarer Zeit erneuert werden müssen. Die Crackerwalzen wiesen einen Abnutzungsgrad von ca. 50 % auf.
    Eine schlüssige Bruchursache der Crackerwalzen konnte von unserem Landmaschinensachverständigen nicht ermittelt werden. Ein Fremdkörper, der offenbar als Schadensursache angenommen wurde, wurde nicht aufgefunden. Es erschien naheliegend, daß es sich um einen Bruch aufgrund Materialermüdung mit Folgeschäden am Crackergehäuse handelte. Das Gehäuse war schon vor dem Schadensfall zu 80 % verbraucht.
    Unser Experte erkannte die gesamten Reparaturkosten an, mußte jedoch einen Neu-für-Alt-Abzug von 80 % vornehmen.